Unsere Expertentipps: Was ist bei der Entscheidung für eine Weiterbildung zu beachten?

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Pflegedienstleitung (PDL) & Einrichtungsleitung (EL)

Als erfahrene Bildungseinrichtung kennen wir die unterschiedlichen Kriterien, die bei der Auswahl einer geeigneten Weiterbildung zu beachten sind. Unsere Experten beraten Sie individuell und besprechen mit Ihnen die für Sie wesentlichen Aspekte und helfen bei der Auswahl geeignete Bildungsangebote. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen.

Was sind Ihre Karriereziele?

Jeder Karriereweg ist einzigartig und Ihre persönliche Zielsetzung ist ein wichtiger Aspekt. Unsere Fachexpert*innen nehmen sich Zeit, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen – nur so können wir Sie optimal beraten und Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Weiterbildung unterstützen.

Für Leitungspositionen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gibt es aufeinander aufbauende Qualifizierungs- und Karrierestufen.

  • In welchen Versorgungsformen möchten Sie in einer Leitungsfunktion arbeiten?
    In ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten unterscheiden wir die Stufe der Verantwortlichen Pflegefachkraft, die z.B. als Teamleitung oder Einsatzleitung tätig ist. Für die Gesamtleitung des Dienstes ist eine Aufbaustufe zur Leitenden Pflegefachkraft bzw. Pflegedienstleitung (PDL) zu absolvieren. In einigen Bundesländern wird bei größeren Diensten zusätzlich zur Aufbaustufe eine Qualifizierung zur Einrichtungsleitung verlangt.
    In stationären Pflegeeinrichtungen sind die Verantwortlichen Pflegefachkräfte als Wohnbereichsleitungen tätig. Pflegedienstleitungen (PDL) tragen die Gesamtverantwortung für die „Pflege“, Einrichtungsleitungen (EL) führen die Organisation.
    Im Krankenhaus arbeiten Leitende Pflegefachkräfte (PDL) als Stationsleitung.
     
  • Welche dieser Leitungspositionen streben Sie an?
    Für die Grundstufe Verantwortliche Pflegefachkraft muss Ihre Weiterbildung mindestens 460 Unterrichtsstunden umfassen, in vielen Bundesländern werden aber mehr Stunden und zusätzliche Praxisphasen verlangt.
    Die Aufbaustufe zur Leitenden Pflegefachkraft (PDL oder Stationsleitung) muss mindestens 300 zusätzliche Unterrichtsstunden und ggf. zusätzliche Praxisphasen umfassen.
    Für die weitere Aufbaustufe zur Einrichtungsleitung (EL) sind die Anforderungen je nach Bundesland sehr unterschiedlich. In Hamburg z.B. werden 400 zusätzliche Unterrichtsstunden und eine weitere Praxisphasen verlangt.

Für die dargestellten Leitungspositionen gibt es entsprechend der länderspezifischen Regelungen ggf. abweichende Bezeichnungen.

Wir verdeutlichen dies am Beispiel Hamburg:

Welche bundeslandspezifische Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen sind zu berücksichtigen?

Die Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen für die genannten Weiterbildungsstufen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Entscheidend sind für Sie die Anforderungen des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten und natürlich die Verträge Ihrer Einrichtung mit den Kostenträgern.

Bei den Kostenträgern gibt es unterschiedliche Anforderungen basierend auf Ihren Verträgen mit den Pflegekassen (SGB XI) und den Krankenkassen (SGB V).

Darüber hinaus zu berücksichtigende landesspezifischen Anforderungen orientieren sich u.a. an den Vorgaben von:

  • Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Heimgesetzte der Bundesländer, z.B.:
    Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG),
    Selbstbestimmungsstärkungsgesetz in Schleswig-Holstein (SbSTG),
    Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen inkl. Personalverordnung (NuWG),
    Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen (WTG),
    Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in Bayern (PfleWoqG),
    Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz in Baden-Württemberg (WTPG)
  • Landesrechtliche Vorgaben / Prüfungsverordnungen z.B. Staatliche Prüfungen in Hamburg (Amtlicher Anzeiger Februar 2022)
  • Vorgaben der Landespflegekammern z.B. in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bzw. Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdBP)

Welche Qualitätskriterien in Form von Zertifizierungen und Akkreditierungen sollten Bildungseinrichtungen erfüllen?

Zu den weiteren Auswahlkriterien für eine Bildungseinrichtung und eine Weiterbildung gehört die Frage, ob es sich um eine akkreditierte Bildungseinrichtung handelt. Eine Akkreditierung ist die Voraussetzung für eine Anerkennung der Bildungsstätte durch z.B. Behörden für staatliche Prüfungen, Fachgesellschaften, Pflegekammern und Zertifizierern.

Zu Ihrer Sicherheit sollte sowohl die Bildungseinrichtung akkreditiert und zertifiziert sein und auch die von Ihnen gewählte Weiterbildung die entsprechenden Zertifizierungen haben.

Grundlage z.B. für eine Förderung durch Aufstiegs-BAföG oder die Arbeitsagentur ist die sogenannte AZAV-Zertifizierung sowohl der Bildungsstätte wie auch der angebotenen Weiterbildungs-Maßnahmen. Für Fernlehrgänge mit mehr als 50% Selbstlernanteilen muss zudem eine Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) vorliegen.

Unsere Bildungseinrichtung ist zertifiziert und akkreditiert. In Hamburg sind wir von der Sozialbehörde u.a. für die staatlichen Prüfungen der Fachfortbildungen für die Leitung von Einrichtungen und Diensten im Geltungsbereich des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) sowie für Leitungsfunktionen in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe anerkannt.

Wir lassen uns regelmäßig nach der AZAV und den Qualitätsstandards von Weiterbildung Hamburg e.V. zertifizieren. Das bedeutet für Sie, dass unsere Weiterbildungsangebote höchsten Qualitätsstandards entsprechen.

Warum ist eine Zulassungsüberprüfung so wichtig?

Vor Ihrer Teilnahme an einer Weiterbildung müssen wir prüfen, ob Sie die jeweils geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dafür benötigen wir unbedingt Ihre Unterlagen so früh wie möglich vor dem Start Ihrer gewählten Weiterbildung. Erst nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen können wir Ihnen die Teilnahme an der Weiterbildung und dann später an der Abschlussprüfung zusagen.

Zwei wichtige Kriterien sind vor allem zu beachten:

  • Sie haben eine 3-jährige Ausbildung im Bereich des Gesundheitswesens
  • Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Gesundheitswesen

Wenn dies bei Ihnen nicht zutrifft, dann beraten wir Sie individuell.

Im Hinblick auf die Anerkennung Ihrer bereits bei anderen, ggf. nicht akkreditierten Bildungsträgern erworbenen Qualifikationen durch Weiterbildungen und Studiengänge, können wir diese im Rahmen eines Portfolio-Verfahrens prüfen. In vielen Fällen können wir Ihnen über die Portfolioprüfung und ein Anerkennungsverfahren die Teilnahme an Ihrer gewünschten Weiterbildung ermöglichen.

Unser Lehrgangsangebot ist modular aufgebaut und berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der Bundesländer. Sie haben einen Hinweis oder eine Auflage erhalten, dass Sie Ihre vorhandenen Qualifikationen noch um einige Themen ergänzen sollten?
Wir beraten Sie hinsichtlich der Optionen und erstellen Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse und den Anforderungen entsprechend zugeschnittene Qualifizierungsangebote.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Weiterbildungsmöglichkeiten zur Leitung einer Pflegeeinrichtung zu erfahren!

Ihre Ansprechpartnerin ist unsere fachliche Leitung Meike Okelmann:
040.611 618 - 21
meike.okelmann@lembke-seminare.de

Alternativ gibt es auch andere Weiterbildungen, die für Sie geeignet sein könnten, z.B. im Bereich Qualitätsmanagement oder Praxisanleitung.

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