Leitung – Niveaustufe Basis

in Einrichtungen, Diensten und Krankenhäusern (bisher Verantwortliche Pflegefachkraft) | 500 UE | Präsenz in Hamburg

Leitung – Niveaustufe Aufbau

in Einrichtungen, Diensten und Krankenhäusern (bisher Leitende Pflegefachkraft / PDL) | 300 UE | Präsenz in Hamburg

Leitung – Niveaustufe Vertiefung

in Einrichtungen, Diensten und Krankenhäusern (bisher Einrichtungsleitung) | 400 UE | Präsenz in Hamburg

PDL-Fernlehrgang Basis: Verantwortliche Pflegefachkraft

mit Präsenz-/Prüfungstagen in Hamburg und Stuttgart | 500 UE

PDL-Fernlehrgang Aufbau: Leitende Pflegefachkraft / Stationsleitung

mit Präsenztagen in Hamburg, Stuttgart, Berlin und Essen | 300 UE

Leitung – Niveaustufe Vertiefung: Fachspezifische Kenntnisse für Schleswig-Holstein

Zusatzmodul Leitung – Niveaustufe Vertiefung (bisher Einrichtungsleitung) Schleswig-Holstein nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG)

Stationsleitung

entspricht den Niveaustufen Basis und Aufbau für Leitungen in Einrichtungen, Diensten und Krankenhäusern | Präsenz in Hamburg

Individuelle Nachqualifizierung & Portfolio-Verfahren

Ergänzung Ihrer Qualifikationen | Prüfung auf Anerkennung Ihrer vorhandenen Qualifikationen

Zusatzqualifikation für Leitungen – Niveaustufe Basis

mehr Qualität durch zusätzliche Fortbildungen für Leitungen – Niveaustufe Basis (Wohnbereichsleitung, Teamleitung) nach der jeweiligen Anforderung der Wohn- und Pflegeaufsicht

Zielgruppenspezifische Qualifizierungen

mehr Qualität durch Fortbildung der Leitungen – Niveaustufe Basis nach § 8 Hamburger WBPersVO

Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) & Einrichtungsleitung (EL): Inhalte, Gliederung und Anforderungen in Hamburg

Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) und Einrichtungsleitung ist entscheidend für Fachkräfte, die Führungspositionen in Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten und Krankenhäusern anstreben. Als Pflegedienstleitung übernehmen Sie eine zentrale Rolle in der Organisation und Leitung des Pflegedienstes. Zu Ihren Aufgaben zählen die Planung, Steuerung und Überwachung der Pflegeprozesse sowie die Sicherstellung der Pflegequalität. Sie sind verantwortlich für die Personalführung, inklusive der Einsatzplanung und Weiterentwicklung des Teams, und wirken maßgeblich an der Entwicklung von Pflegekonzepten und -standards mit. Darüber hinaus arbeiten Sie eng mit der Einrichtungsleitung zusammen, die die Gesamtverantwortung für die Leitung und Verwaltung der Einrichtung trägt. In der Weiterbildung Pflegedienstleitung und Weiterbildung Einrichtungsleitung werden Sie umfassend auf diese verantwortungsvollen Aufgaben vorbereitet. Die Fortbildungen sind praxisnah konzipiert und decken alle relevanten Themenbereiche ab, die für die Leitung und Organisation einer Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes notwendig sind. Dazu gehören betriebswirtschaftliche Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen, Qualitätsmanagement sowie Führungskompetenzen. Durch die Teilnahme an diesen Weiterbildungen qualifizieren Sie sich für leitende Positionen und können aktiv zur Weiterentwicklung der Pflege in Ihrer Einrichtung beitragen.

Gliederung der Fortbildungen

Die Struktur der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung ist in aufeinander aufbauende Niveaustufen Basis, Aufbau und Vertiefung gegliedert, die jeweils vier Lernbereiche umfassen. Die inhaltlichen Vorgaben sind in entsprechenden Rahmenlehrplänen mit Lernzielen vorgegeben.

Die Niveaustufe Basis richtet sich an Personen, denen in Betreuungseinrichtungen und ambulanten Diensten die Leitung einer Organisationseinheit obliegt wie z.B. Leiten eines Wohnbereiches oder Team-/ Einsatzleitung. Die Niveaustufe Basis umfasst insgesamt 500 Unterrichtsstunden (540 inklusive berufspraktischer Anteil) und schließt mit einer internen Prüfung ab.

Die Niveaustufe Aufbau richtet sich an Personen, denen in Einrichtungen und ambulanten Diensten im Geltungsbereich des HmbWBG sowie in Krankenhäusern die Leitung einer Organisationseinheit obliegt wie z.B. die Stationsleitung, Pflegedienstleitung oder die Einrichtungsleitung mit begrenzten Leitungsbefugnissen in kleinen Einrichtungen (bis zu 10 Mitarbeitern) im Geltungsbereich des HmbWBG. Die Niveaustufe Aufbau umfasst 300 Unterrichtsstunden (340 inklusive berufspraktischer Anteil).
Insgesamt umfasst die Weiterbildung Aufbau somit 800 Unterrichtsstunden (880 Unterrichtsstunden inklusive berufspraktischer Anteile), sie beinhaltet die Inhalte der Niveaustufe Basis und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Die Niveaustufe Vertiefung richtet sich an Personen, denen in Betreuungseinrichtungen und ambulanten Diensten die Gesamtleitung des Unternehmens oder der Einrichtung obliegt. Die Weiterbildung der Niveaustufe Vertiefung umfasst weitere 400 Unterrichtsstunden (440 Unterrichtsstunden inklusive berufspraktischer Anteil).
Insgesamt umfasst die Weiterbildung Vertiefung 1.200 Unterrichtsstunden (1.320 Unterrichtsstunden inklusive berufspraktischer Anteil). Sie beinhaltet die Inhalte der Niveaustufen Basis und Aufbau und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

10% Fehlzeiten sind pro Niveaustufe für den theoretischen Unterricht erlaubt.

Die je 5 Tage berufspraktische Anteile (Hospitation) im eigenen Arbeitsfeld für die Niveaustufen Basis, Aufbau und Vertiefung sind mit einem Praxisauftrag verbunden. Der Umfang der berufspraktischen Anteile beträgt zusätzlich zum theoretischen und fachpraktischen Unterricht je Niveaustufe 40 Stunden.

Beschreibung der Lernbereiche

Abgeleitet aus den Kompetenzprofilen ergeben sich die im Folgenden beschriebenen vier Lernbereiche (LB). Sie richten sich an den Handlungsanforderungen von Leitungskräften aus. Diesen Lernbereichen ist wiederum eine Anzahl von Kompetenzbereichen zugewiesen, die jeweils einem der drei Qualifikationsniveaus der Prüfungsordnung (Basis, Aufbau und Vertiefung) zugeordnet sind. Die zu einem Lernbereich gehörenden Kompetenzbereiche bestimmen einzeln oder in Kombination die jeweilige Ausrichtung des Lernbereiches.

Lernbereich 1: Steuerung und Gestaltung berufsspezifischer Prozesse

Dieser Lernbereich ist auf eine Vertiefung der Kompetenzen zur fachlichen Steuerung und Gestaltung adressatennaher, individualisierter und professioneller Pflege bzw. Betreuung von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Er baut auf dem in den jeweiligen Fachkraftausbildungen, die (z. B. nach WBPersVO) Voraussetzung zur Übernahme einer Leitungsfunktion sind, auf. Diejenigen, die keine domänenspezifische Fachkraftausbildung absolviert haben, z. B. Absolvent*innen einer kaufmännischen Fachkraftausbildung, die den Weg in die Leitung eines Unternehmens der Langzeitpflege oder einer Einrichtung/eines Dienstes der Behindertenhilfe einschlagen wollen, ermöglicht der Lernbereich den Erwerb fachspezifischer Grundlagen für die Übernahme einer Leitungsfunktion.
Im Lernbereich 1 wird ein komplexes berufliches Handlungsverständnis deutlich, dass Wissensgrundlagen in Form von Theorien und Modellen für professionelles Handeln ausweist. Dieses theoriegeleitete Handeln in komplexen Situationen ist auf eine systematische Planung und prozesshafte Gestaltung hin ausgerichtet. Ausgehend von Steuerungsprozessen in der Berufspraxis umfasst dieser Lernbereich auch den Erwerb von Kompetenzen zur bedürfnisgerechten und zukunftsorientieren Weiterentwicklung von Konzepten für Einrichtungen und Diensten der Pflege und Behindertenhilfe.

Lernbereich 2: Personalführung und -entwicklung als Leitungsaufgabe

Im Lernbereich 2 werden die Kompetenzen thematisiert, die in direktem Zusammenhang mit der Führung von Mitarbeitern*innen sowie deren professioneller Entwicklung stehen. Bereits bei der Führung kleinerer Teams kommt Gesprächstechniken und -strategien ein hohes Maß an teambildender Bedeutung zu. Der situativ angemessene Einsatz von Führungsstilen sowie die aktive Annahme der eigenen Führungsrolle zählen zu den wesentlichen Kompetenzen zur verantwortlichen Anleitung von Teammitgliedern bis hin zur Führung umfassenderer organisatorischer Einheiten. Dabei ist es zentral, die Unterschiedlichkeit der Mitarbeiter*innen zu respektieren und ressourcenorientiert zu integrieren.
Lernbereich 2 verdeutlicht, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Mitarbeitenden genauso wie mit Leistungsempfängern*innen ein hohes Maß an kommunikativer Kompetenz erfordert und eine sensible Einschätzung ihrer Stärken und Schwächen. Diese gilt es mithilfe geeigneter Maßnahmen der Personalentwicklung zu fördern bzw. im positiven Sinne zu transformieren.

Lernbereich 3: Management als Leitungsaufgabe

Lernbereich 3 ist auf die Entwicklung von Managementkompetenzen ausgerichtet. Ausgehend von grundlegenden Managementkompetenzen zur Planung und Durchführung von Projekten knüpft daran die Entwicklung von Kompetenzen im Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung der Dienstleistungsprozesse im Sinne der Zufriedenheit von Leistungsempfängern*innen an. Die Organisation und Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Qualifikationen und Schnittstellen sowie die Koordination von Arbeitsabläufen verlangen ebenfalls organisatorische Kompetenzen, um Konfliktpotenziale zu minimieren und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern. Lernbereich 3 zeigt auf, dass Managementprozesse nicht nur nach innen wirken, sondern auch deutlichen Einfluss auf die Außenwirkung des Unternehmens haben. Diese zeigt sich nicht zuletzt in der durch externe Instanzen vorgenommenen Qualitätsprüfung. Daher umfasst dieser Lernbereich auch Kompetenzen zur Mitwirkung an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung.

Lernbereich 4: Organisationsentwicklung und -gestaltung als Leitungsaufgabe

Leitungshandeln hat seinen Ausgang in der jeweiligen Person, die sich entsprechend im Team positionieren muss und besonderen Belastungen aufgrund ihrer Verantwortung ausgesetzt ist. Es gilt daher Kompetenzen zur Bewältigung dieser Belastungen zu entwickeln und diese im Rahmen der Vorbildfunktion als Führungskraft auch einzubringen. Leitungshandeln ist stets in den jeweiligen institutionellen Rahmen eingebunden.
Lernbereich 4 ist daher vorrangig auf die Auseinandersetzung mit der eigenen Institution als Unternehmen, deren Rahmenbedingungen und der Sicherung ihrer ökonomischen Prosperität ausgerichtet. Der Fokus von Lernbereich 4 liegt überwiegend auf ökonomischen und institutionellen Rahmenbedingungen sowie der Organisationsgestaltung.

Der Unterricht in allen Lernbereichen ist praxisorientiert. In jedem Lernbereich sind auch Phasen des selbstgesteuerten Lernens und/oder in Form von E-Learning und Gruppenaufgaben geplant.

Jeder Lernbereich wird durch eine gestaltungsoffene Aufgabe überprüft.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur Teilnahme an den Weiterbildungen zur Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung in den Niveaustufen Basis, Aufbau und Vertiefung sind jeweils Zulassungsvoraussetzungen festgelegt.

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege oder über ein abgeschlossenes Studium in pflegerischen, pädagogischen, therapeutischen, medizinisch-technischen oder in kaufmännischen Arbeitsfeldern oder
  • eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Hauswirtschafter*in oder als Haus- und Familienpfleger*in
  • und Sie können daran anschließend eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Umfang von mindestens 30 Wochenstunden in ambulanten Diensten oder Einrichtungen zur Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder in Krankenhäusern vor Beginn Ihrer Weiterbildung nachweisen.

Portfolio-Verfahren zur Prüfung auf Anerkennung vorhandenen Qualifikationen

Sie möchten bisherige Fort- und Weiterbildungen im Hinblick auf die Zulassung zu Ihrer geplanten Weiterbildung anerkennen lassen?
Eventuell haben Sie Qualifikationen in anderen Bundesländern oder bei in Hamburg nicht anerkannten Bildungseinrichtungen absolviert oder einen Studiengang besucht?
Sie haben schon eine Weiterbildungen an einer nicht anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert oder einen Studiengang besucht und streben nun eine Überprüfung und Anerkennung dieser Qualifizierung an?

Die Hamburger Prüfungsrichtlinie für Leitungsqualifikationen ermöglicht ein entsprechendes Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen (Portfolio). Bereits absolvierte Qualifizierungen oder einzelne Kompetenzbereiche einer jeden Niveaustufe können ggf. anerkannt werden. Die Fortbildungsstätte prüft auf Antrag der Bewerber*innen die Möglichkeit der Anerkennung. Dazu hat die/der Bewerber*in der Fortbildungsstätte ergänzend zu den geforderten Nachweisen eine detaillierte, systematische und nachvollziehbare Beschreibung der eigenen Kompetenzen (Portfolio) nach den Vorgaben vorzulegen.

Wir bieten Ihnen die Prüfung Ihres Portfolios hinsichtlich der Anerkennungs-Möglichkeiten im Rahmen der Leitungs-Weiterbildungen an und begleiten Sie in dem Prozess zu Ihrem geplanten Ziel.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Weiterbildungsmöglichkeiten zur Leitung einer Pflegeeinrichtung zu erfahren!

Ihre Ansprechpartnerin ist unsere fachliche Leitung Meike Okelmann:
040.611 618 - 21
meike.okelmann@lembke-seminare.de


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